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DSG 2018

Das Datenschutzgesetz trat gemeinsam mit der DSGVO in Kraft und wurde seit dem auch schon novelliert. Es regelt das Grundrecht auf Datenschutz, welches natürlichen und juristischen Personen gleichermaßen zusteht.  Durch das DSG werden einige Öffnungsklauseln der DSGVO genutzt. Bei Öffnungsklauseln handelt es sich um Klauseln, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen eigene Regelungen zu bestimmten Themen zu treffen. Österreich hat hier beispielsweise das einwilligungsfähige Alter von Kindern von 16 Jahren auf 14 Jahres gesenkt. Weiters wurden noch über die DSGVO hinaus gehende Regelungen getroffen, wie etwa zur Bildverarbeitung und zum Datengeheimnis. Bei letzterem handelt es sich um eine Art gesetzliche Verschwiegenheitspflicht für Arbeitnehmer im weitesten Sinne.

Das Datenschutzgesetz ist somit ergänzend zur DSGVO zu lesen und zu verstehen.

Neben dem Datenschutzgesetz und der DSGVO finden sich außerdem in zahlreichen Gesetzen Sonderbestimmungen zu Spezialgebieten, wie zB die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis.

Weiters finden sich im DSG die Regeln für Verfahren vor der Datenschutzbehörde.