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Workshop: Erstellung von Verfahrensverzeichnissen

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Inhalt

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO tritt eine Dokumentationspflicht bei der Datenverarbeitung in Kraft. Die Meldungen im Datenverarbeitungsregister (DVR) werden obsolet. Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind verpflichtet, die Datenverarbeitung selbst zu dokumentieren. Dazu ist in den meisten Fällen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen. In einem Verfahrensverzeichnis werden nicht nur die Datenkategorien und der Zweck der Datenverarbeitung dokumentiert, sondern auch alle Empfängerkreise und eine allgemeine Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der betroffenen Personen. Im Idealfall werden auch die rechtlichen Grundlagen, die Datenquellen und Löschklassen beschrieben.

In diesem Workshop helfen wir Ihnen DSGVO-konforme Verfahrensverzeichnisse zu erstellen.

Anmeldung

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung unser Anmeldeformular oder senden Sie uns ein E-Mail mit Ihrer Anmeldung an office@datenschutzagentur.com

Sollte der angebotene Termin für Sie nicht möglich sein können Sie auch gerne ihre Kontaktdaten hinterlassen um über künftige Termine informiert zu werden.

Individuelle Terminvereinbarung

Dieser Workshop wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von vier Personen auch auf Abruf angeboten und kann auf Wunsch auch direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunschtermin und -ort mit, wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.