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Datenschutzbeauftragter

Die Datenschutzgrundverordnung sieht ab 25. Mai 2018 unter bestimmten Vorausetzungen für Betriebe und Organisationen einen Datenschutzbeauftragten vor. Ein Datenschutzbeauftragter ist ein Beratungs- und Kontrollorgan und wirkt im Betrieb auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Diese Person kann ein Mitarbeiter sein oder auch als externer Datenschutzbeauftragter wirken. Ein Datenschutzbeauftragter muss viel leisten, sei es die Beratung der Geschäftsführung, die Fortbildung der MitarbeiterInnen oder als Ansprechpartner für Kunden und Behörden. Gerne begleiten wir Sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Auf Basis unserer langjährigen  Erfahrung stehen wir auch als externe Datenschutzbeauftragte auf höchstem Niveau zur Verfügung.