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Externer Datenschutzbeauftragter

Die wesentlichen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten liegen in der Beratung und Überprüfung. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Betrieb und steht dem Unternehmen bei der korrekten Umsetzung des Datenschutzes beratend zur Seite.

Der Datenschutzbeauftragte wird auf Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt. Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht auch die Ernennung eines externen Datenschutzbeauftragten (Artikel 37 DSGVO).

Die Datenschutzagentur verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Datenschutz und über Experten, die seit über 10 Jahren als Datenschutzbeauftragte qualifiziert sind.

Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrung und mit der Expertise unseres interdisziplinären Team aus Technik und Recht bieten wir Ihnen dieses Service gerne an.

Ihre Vorteile:

  • Mit der Datenschutzagentur stehen Ihnen Experten mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich Datenschutz, Recht und Technik zur Verfügung.
  • Sie profitieren von unseren etablierten Kontakten zu Behörden und anderen Experten im Bereich Datenschutz.
  • Mit unserem Team sind sie stets auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen. Als Vortragende, Autoren und Teilnehmer halten wir unsere Fachkunde stets am aktuellen Stand.
  • Unsere Experten sind sofort einsatzbereit und benötigen keine Einarbeitungszeit.
  • Mit Blick von außen übersehen wir keine Anwendungsbereiche und vermeiden Betriebsblindheit.
  • Wir garantieren selbstverständlich volle Verschwiegenheit und Geheimhaltung.
  • Unsere Experten lösen auch komplexeste Fragestellungen professionell und zeitnah.
  • Wir verbinden Technik und Recht und verstehen es gut komplexe Sachverhalte fachbereichsübergreifend verständlich aufzubereiten.

► Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, wir freuen uns auf ein ausführliches Gespräch.