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Datenschutz durch Technik

Die Datenschutzgrundverordnung sieht eine Verpflichtung für den Datenschutz durch Technikgestaltung „Privacy-by-Design“ vor. Alle möglichen Voreinstellungen müssen so gesetzt sein, dass die Rechte von Betroffenen höchst möglich gewahrt werden („Privacy-by-Default“). Damit soll sichergestellt werden, dass die Privatsphäre von NutzerInnen schon ab dem ersten Schritt einer Produktentwicklung und bereits in der Design-Phase immer mitgedacht wird.

Gerade in der Softwareentwicklung bekommen diese Grundsätze ab Inkrafttreten der DSGVO eine besondere Wirkung. „Privacy-by-Design“ kann auch der entscheidende Faktor bei öffentlichen Ausschreibungen sein. Wir helfen mit unseren 15 Jahren Erfahrung in Datenschutz und Softwareentwicklung gerne bei der datenschutzkonformen Umsetzung Ihrer Ideen im Soft- und Hardwarebereich. Und machen somit Privacy-by-Design und Privacy-by-Default zu einem klaren Vorteil für Sie und Ihre Kunden.