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Betroffenenrechte

Die Rechte von Betroffenen sind in der DSGVO klar geregelt und haben einen sehr hohen Stellenwert. Die Aufsichtsbehörden haben für Verstöße gegen Betroffenenrechte hohe Strafen vorgesehen. Bei Anfragen und Wünschen von Betroffenen und KundInnen ist rasches Handeln erforderlich und es dürfen keine Fehler passieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erarbeitung von Arbeitsabläufen und Musterbeispielen und stehen Ihnen bei Anfragen von Betroffenen gerne zur Seite.

Informationspflichten

Werden Daten über Personen erhoben sind diese Personen zum Zeitpunkt der Datenerhebung darüber umfassend in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch, wenn die Daten ohne Kenntnis der Betroffenen von Dritten bezogen werden. Bei einer Weiterverarbeitung der erhobenen Daten für einen anderen Zweck ist erneut eine Information vonnöten.

Das Recht auf Auskunft

Der Verantwortliche von Datenverarbeitungen ist auf Anfrage verpflichtet, Auskunft über die konkret verarbeiteten Daten zu geben. Darunter fallen auch Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Speicherfristen, Herkunft der Daten, Empfänger der Daten und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung. Des Weiteren ist bei Anfrage auch über weitere Rechte aufzuklären. Die Auskunft hat in leicht verständlicher Sprache, kostenlos und innerhalb eines Monats zu erfolgen.

Recht auf Berichtigung

Jede Person, deren Daten verarbeitet werden, hat das Recht zu verlangen, dass diese Daten auch richtig sind. Der Verantwortliche ist in der Pflicht, diese Daten richtig zu stellen und gegebenenfalls auf Richtigkeit zu prüfen.

Recht auf Löschung

Wenn personenbezogene Daten für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind, wenn betroffene Personen ihre Einwilligung entziehen, wenn die Datenverarbeitung unrechtmäßig erfolgt ist oder die betroffene Person Widerspruch eingelegt hat, sind die Datensätze zu löschen. Im Einzelfall ist jedoch auch das Vorliegen allfälliger Aufbewahrungspflichten entsprechend zu überprüfen.

Recht auf Einschränkung

Ist anzunehmen, dass personenbezogene Daten nicht korrekt sind, besteht die Pflicht auf Einschränkungen der Verarbeitung, bis die Korrektheit der Daten verifiziert werden konnte. Selbiges gilt auch in Streitfällen bei Widerspruch gegen die Datenverarbeitung. Im Rahmen der Einschränkung der Verarbeitung sind die Daten der betroffenen Personen zwar weiterhin zu speichern, aber nicht mehr zu verarbeiten.

Mitteilungspflichten

Wurden Daten gelöscht, richtig gestellt oder eingeschränkt ist der Verantwortliche verpflichtet, diese Information an alle Empfänger weiterzugeben.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Jeder Betroffene hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, „seine“ Daten anzufordern und für eigene Zwecke zu nutzen oder von einem anderen Verantwortlichen nutzen zu lassen. Dabei muss  das Vertragsverhältnis nicht beendet werden. Die Daten sind dem Betroffenen in ein einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu übergeben oder in seinem Auftrag an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln.