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Verfahrensverzeichnis

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO tritt eine Dokumentationspflicht bei der Datenverarbeitung in Kraft. Die Meldungen im Datenverarbeitungsregister (DVR) werden obsolet. Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind verpflichtet, die Datenverarbeitung selbst zu dokumentieren. Dazu ist in den meisten Fällen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen. In einem Verfahrensverzeichnis werden nicht nur die Datenkategorien und der Zweck der Datenverarbeitung dokumentiert, sondern auch alle Empfängerkreise und eine allgemeine Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der betroffenen Personen. Im Idealfall werden auch die rechtlichen Grundlagen, die Datenquellen und Löschklassen beschrieben.

Wir helfen Ihnen ihre Datenverarbeitungen zu erfassen und DSGVO-konforme Verfahrensverzeichnisse zu erstellen. Eine Verletzung dieser Dokumentationspflicht ist mit hohen Strafen bedacht, es sollte daher sehr sorgfältig gearbeitet werden. Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Dokumentation Ihrer Datenverarbeitungen, bieten genaue Anleitungen in unseren Praxisworkshops und stehen Ihnen bei der Umsetzung zur Seite.

Wenn Sie mehr über Verfahrensverzeichnisse und Dokumentationspflichten wissen wollen oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.