Blog

Aufgrund der derzeitigen Epidemie stellt sich für Unternehmen, Behörden und auch für ArbeitnehmerInnen die Frage, unter welchen Umständen personenbezogene Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) verarbeitet und ausgetauscht werden können und dürfen.

Künstliche Intelligenz (KI) oder Artificial Intelligence (AI) sind häufig genutzte Schlagwörter, wenn es darum geht die Fähigkeit von Computern zu beschreiben komplexe Fragestellungen zu lösen und automatisiert Entscheidungen zu treffen. Welche Anforderungen dabei der Datenschutz stellt, hat die spanische Datenschutzbehörde ausführlich erläutert.

Die Sicherheit von sensiblen Gesundheitsdaten ist eine wesentliche Anforderung an die IT-Systeme von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen. Ein neuer Leitfaden der Europäischen Netzwerk- und Informationssicherheitsagentur ENISA gibt Orientierung, wie Datenschutz und Datensicherheit bereits im Beschaffungswesen sichergestellt werden können.

Der BREXIT ist vollzogen. Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK) ist mit Ablauf des 31.01.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Bis Ende des Jahres 2020 gelten nun Übergangsbestimmungen. Bis dahin muss ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verhandelt und abgeschlossen werden. Erste Vorstellungen der beiden Seiten zum Kapitel Datenschutz wurden nun bekannt.

Ein Jahr nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung lichten sich langsam die Nebel, wie manche interpretationsbedürftige Bestimmungen in der Praxis anzuwenden sind. Hervorzuheben ist aktuell eine besonders reichhaltige Entscheidung der Datenschutzbehörde (DSB) betreffend die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch eine Allergieambulanz.